Direct Vision Standard – Einhaltung der Vorschriften
Hier ist eine Liste der Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden:
- Was ist das Progressive Safe System 2024 und DVS?
- Was genau brauche ich, um nach London zu kommen?
- Wie beantrage ich die PSS-Genehmigung?
- KI-Kameras versus Radar
- FORS und PSS
1. Was ist DVS und PSS?
Direktsichtstandard Das Progressive Safe System (PSS) ist die neueste Version des DVS-Sicherheitssystems von TfL und ist ab dem 28. Oktober 2024 verpflichtend. Es gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen, die in den Großraum London einfahren. Fahrzeuge mit einer Bewertung von 0, 1 oder 2 Sternen für die direkte Sicht müssen die Anforderungen erfüllen. London DVSFahrzeuge mit 3, 4 oder 5 Sternen sind hiervon nicht betroffen und behalten die bestehende DVS-Zulassung bis zu deren Ablaufdatum.
TfL bietet ein Tool zur Überprüfung der Sternebewertung Ihres Fahrzeugs. Folgen Sie einfach dem Link HierGeben Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein. Daraufhin wird die Sternebewertung angezeigt. Beachten Sie, dass sich die Bewertung durch den Einbau von DVS/PSS nicht ändert. Es handelt sich lediglich um eine Bewertung der direkten Sicht des Fahrzeugs ab Werk.
Das Lkw-Sicherheitsgenehmigungssystem deckt den größten Teil des Großraums London ab und ist 24 Stunden am Tag, jeden Tag des Jahres in Betrieb. Einen Zonenprüfer (mit Postleitzahlen- und Kartensuchwerkzeugen) finden Sie Hier.
Einen einfachen Überblick über die Funktionsweise unseres Systems finden Sie Hier.
2. Was genau brauche ich, um nach London zu kommen?
PSS weist eine Reihe von Sicherheitsaspekten auf. Die tatsächlichen Technologieanforderungen für Fahrzeuge über 12 t lauten jedoch wie folgt:
Ein Kameraüberwachungssystem (CMS)
Bestehend aus einem in Kabinenmonitor (mindestens 7 Zoll) und eine Totwinkelkamera müssen auf der Fahrerseite des Fahrzeugs angebracht werden, um eine uneingeschränkte Sicht zur Fahrerseite zu ermöglichen. Ein CMS kann auch als Alternative zu Spiegeln der Klassen V und VI verwendet werden.
Ein BSIS-Toter-Winkel-Informationssystem
Entweder Radar oder Kamera Das System muss einen Erfassungsbereich von 9 m x 2,2 m entlang der Fahrerseite von Fahrzeugen abdecken, um ungeschützte Verkehrsteilnehmer zu erkennen, und sich ab einer Geschwindigkeit von 29 km/h (18 mph) abschalten. Es darf nicht akustisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht oder wenn es Straßeneinrichtungen oder andere Fahrzeuge (Motorradfahrer und Radfahrer ausgenommen) erkennt. Auch beim parallelen Fahren neben ungeschützten Verkehrsteilnehmern darf es nicht akustisch aktiviert werden. Das System soll nur dann einen akustischen Alarm auslösen, wenn Ihr Fahrzeug nach links und innen auf einen ungeschützten Verkehrsteilnehmer innerhalb des Erfassungsbereichs zufährt.
Ein MOIS-Informationssystem zum Abfahren
Entweder Radar oder Kamera, die mindestens 2 m nach vorne und 0,5 m von jeder vorderen Ecke des Fahrzeugs entfernt sein müssen. Diese muss bei über 3 MPH (5 km/h) abgeschaltet werden. MOIS darf nicht hörbar aktiviert werden, wenn das Fahrzeug steht oder wenn Straßenmöbel oder andere Fahrzeuge erkannt werden (Fahrradfahrer, Motorradfahrer und Rollerfahrer natürlich ausgenommen) und darf NUR dann hörbar Alarm schlagen, wenn sich Ihr Fahrzeug vorwärts auf eine VRU innerhalb der Erkennungszone zubewegt
Ein Linksabbiegealarm (bzw. Rechtsabbiegealarm für Linkslenker-Fahrzeuge)
Links Alarm einschalten Bei Rechtslenkerfahrzeugen ist ein akustisches Warnsignal erforderlich, um gefährdete Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen zu warnen. Linkslenkerfahrzeuge benötigen stattdessen einen Rechtsabbiegerwarner.
Richtige Beschilderung am Fahrzeugheck
Am Heck des Fahrzeugs sollten deutliche Hinweisschilder angebracht werden, die vor dem toten Winkel warnen; dies gilt auch für alle Anhänger, die das Fahrzeug ziehen kann.
Seitliche Unterfahrschutzbügel
Obwohl sie nicht von TrafficAngel geliefert werden, sind seitliche Unterfahrschutzbügel bei Lieferanten und Händlern von Nutzfahrzeugteilen leicht erhältlich.
Fahrzeuge mit null, einem oder zwei Sternen, die nicht mit dem PSS der Phase 2 ausgestattet sind, konnten bis zum 27. Oktober 2024 eine DVS-Phase-1-Genehmigung beantragen. Um weiterhin in den Großraum London einfahren zu dürfen, müssen diese Fahrzeuge mit dem PSS der Phase 2 ausgestattet sein, um eine Sicherheitsgenehmigung beantragen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter [Link einfügen]. https://tfl.gov.uk/info-for/deliveries-in-london/delivering-safely/direct-vision-in-heavy-goods-vehicles
3: Wie beantrage ich die PSS-Genehmigung?
Genehmigungen können über die TfL-WebsiteEs gibt zwei Antragsverfahren: eines für die Registrierung eines einzelnen Fahrzeugs und ein weiteres, das die Registrierung mehrerer Fahrzeuge ermöglicht.
Sie müssen die folgenden fotografischen und textlichen Beweise einreichen:
Zwei Fotos zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug mit PSS ausgestattet ist.
Für diesen optischen Beweis muss ein Foto die Vorder- und Beifahrerseite und das andere die Rückseite und Beifahrerseite des Fahrzeugs deutlich zeigen.
Die Kennzeichen müssen auf beiden Fotos deutlich lesbar sein und die Bilder müssen zeigen, dass die PSS-Ausrüstung wie in dieser Anleitung und den beiliegenden technischen Daten beschrieben am Fahrzeug angebracht wurde. Wenn Ihr Fahrzeug eine Sattelzugmaschine ist, ist es nicht notwendig, auch ein Foto des Anhängers beizufügen. Wenn ein Anhänger vorhanden ist, muss das Heckfoto die hintere Beifahrerseite des Anhängers mit dem Fahrzeug in Position zeigen.
Beispiele für gute fotografische Beweise finden Sie online auf der Website von TfL.
Textbeweise
Es ist eine Erklärung erforderlich, mit der bestätigt wird, dass alle Geräte gemäß den technischen Spezifikationen von TfL eingebaut wurden und funktionsfähig sind. TfL verlangt von den Betreibern keine Zertifizierung durch Dritte für die im Rahmen des PSS-Programms installierten Geräte. Die Betreiber müssen jedoch eine Funktionserklärung vorlegen, die belegt, dass die Totwinkel- und Anfahrassistenten gemäß den technischen Spezifikationen eingebaut wurden und funktionsfähig sind. Diese Erklärung sollte eine offizielle Bestätigung oder ein Schreiben des Einbauers oder des Originalherstellers des eingebauten Produkts enthalten, aus dem hervorgeht, dass die im Fahrzeug installierten Systeme aktiv sind und den genehmigten technischen Spezifikationen entsprechen. Das Schreiben sollte die Aussage enthalten, dass „die in diesem Fahrzeug installierten Totwinkel- und Anfahrassistenten voll funktionsfähig, effektiv und gemäß den technischen Spezifikationen des PSS installiert sind“. TrafficAngel liefert Ihnen diese Funktionalitätserklärung Ihr Installateur stellt Ihnen die passende Konformitätserklärung zur Verfügung, die Sie dann zusammen mit den erforderlichen visuellen Nachweisen Ihrem Antrag beifügen.
Wie kann ich sicher sein, dass die Kit-Installateure konforme Kits bereitstellen?
Da TfL derzeit weder DVS-Kits noch DVS-Installateure akkreditiert oder anerkennt, ist es für Betreiber schwierig, sich zu vergewissern, dass die Kit-Anbieter die Anforderungen und Spezifikationen korrekt interpretiert haben. Informieren Sie sich unbedingt hier über die Anforderungen und sprechen Sie uns im Zweifelsfall an. Fordern Sie außerdem eine Testversion des Systems an, um die Funktionalität in der Praxis zu testen, und sprechen Sie mit zufriedenen Kunden, die das Kit bereits nutzen.
TrafficAngel ist eines der wenigen Unternehmen, das PSS-Kits anbietet, die strengen Tests unterzogen wurden und die Zulassung der Loughborough University bestanden haben. Die Universität hat die Spezifikation für PSS in Zusammenarbeit mit TfL entwickelt.
Wie kann ich überprüfen, ob ein Fahrzeug über eine gültige Genehmigung verfügt und nach London einfahren darf?
TfL hat eine Genehmigung erstellt Portal prüfen für Einzelfahrzeuge, die seit Juni 2024 in Betrieb ist. Sofern das Fahrzeug über eine gültige Genehmigung verfügt, darf es die Direct Vision Standard-Zone ohne Strafe befahren, siehe Karte unten.

Transport for London Ansprechpartner
TfL-Anfragen: an DVS-Anfrage stellen gehe zu https://tfl.gov.uk/modes/driving/dvs-contact-us Scrollen Sie nach unten zu „Anfrage stellen“ und füllen Sie dort das Formular aus. Es gibt keine E-Mail-Adresse für Anfragen.
DVS-Strafbescheide (PCNs): Ausführliche Informationen zum Einspruch gegen DVS-Strafbescheide finden Sie im Bußgeldbescheid. Kontaktzentrum für Straßenbenutzungsgebühren: Das Kontaktzentrum ist montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die entsprechenden Telefonnummern lauten: Vereinigtes Königreich: 0343 222 2222 (TL-Anrufgebühren) International +44 (0)343 222 2222 Texttelefon: 020 7649 9123
Sehen Sie sich unten unser PSS-Demovideo an.






